Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2024
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NaturReisen Deutschland GmbH (nachfolgend auch „Veranstalter" oder „wir") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Reisenden (nachfolgend auch „Kunde", „Reisender" oder „Sie") für alle von NaturReisen Deutschland GmbH veranstalteten und vermittelten Reiseleistungen. Mit der Buchung einer Reise oder Reiseleistung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Buchung vornehmen.
NaturReisen Deutschland GmbH ist von der zuständigen deutschen Behörde als Reiseveranstalter offiziell genehmigt und anerkannt. Alle unsere Reiseleistungen erfüllen die Anforderungen des deutschen Reiserechts, insbesondere der §§ 651a ff. BGB sowie der einschlägigen EU-Richtlinien zum Pauschalreiserecht.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen, die zwischen NaturReisen Deutschland GmbH und dem Kunden geschlossen werden. Sie gelten für Buchungen, die direkt bei NaturReisen Deutschland GmbH, über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder über autorisierte Reisebüros vorgenommen werden.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist die NaturReisen Deutschland GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB [Handelsregisternummer] eingetragen. Geschäftsführer: [Name des Geschäftsführers]. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE [USt-ID].
1.3 Für alle zwischen den Parteien geschlossenen Reiseverträge gelten ausschließlich diese AGB sowie die jeweilige Reiseausschreibung und die spezifischen Buchungsbestätigungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die eine Rechtshandlung zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit in diesen AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die entsprechenden Regelungen jeweils nur für die betreffende Gruppe.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung
2.1 Buchungsanfrage: Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage — sei es über das Online-Formular unserer Website, telefonisch, per E-Mail oder über ein Reisebüro — gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags ab. Die Buchungsanfrage ist für den Kunden ab dem Zeitpunkt bindend, in dem wir den Eingang der Anfrage bestätigen. Der Veranstalter ist bis zum Eingang der Buchungsbestätigung beim Kunden nicht an die Buchungsanfrage gebunden.
2.2 Buchungsbestätigung: Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang der schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung (Reisebestätigung) des Veranstalters beim Kunden zustande. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Reise, insbesondere die Reiseleistungen, den Reisepreis, den Zahlungsplan sowie die Buchungsnummer.
2.3 Buchung für Dritte: Bucht der Kunde eine Reise für mehrere Personen, schließt er den Reisevertrag auch im Namen aller mitreisenden Personen ab. Er übernimmt dabei die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Reisepreises sowie die Verantwortung dafür, dass alle mitreisenden Personen über die wesentlichen Inhalte des Reisevertrags und der AGB informiert sind. Jeder Mitreisende erhält auf Anfrage eine Kopie der Buchungsbestätigung.
2.4 Minderjährige: Buchungen für Personen unter 18 Jahren können nur durch Erziehungsberechtigte vorgenommen werden. Erziehungsberechtigte, die eine Reise für minderjährige Personen buchen, übernehmen die volle Verantwortung für deren Teilnahme und sämtliche daraus entstehenden Verpflichtungen.
2.5 Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere hinsichtlich der Namen aller Reisenden (wie im Reisepass angegeben), Geburtsdaten, Kontaktdaten und etwaiger besonderer Bedürfnisse. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu Problemen bei der Reisedurchführung führen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
§ 3 Reiseleistungen und Reisebeschreibung
3.1 Leistungsumfang: Der Umfang der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung. Alle in der Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Reisevertrags. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung enthalten sind, schuldet der Veranstalter nicht.
3.2 Leistungsänderungen vor Reisebeginn: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn einzelne Reiseleistungen aus triftigen Gründen zu ändern, sofern die Änderungen nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinflussen. Wesentliche Änderungen berechtigen den Kunden zur kostenfreien Stornierung (vgl. § 7). Der Veranstalter wird den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen informieren.
3.3 Pauschalreiseleistungen: Unsere Pauschalreisen kombinieren in der Regel mindestens zwei der folgenden Reiseleistungen: Beförderung, Unterbringung, weitere touristische Leistungen (Führungen, Ausflüge, Mietfahrzeuge etc.). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.
3.4 Individuelle Reiseleistungen: Soweit der Veranstalter einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotelunterbringung, Führungen, Transfers) ohne Kombination zu einer Pauschalreise vermittelt, handelt er als Vermittler. In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
3.5 Reisedokumente: Der Veranstalter stellt dem Kunden spätestens sieben Tage vor Reisebeginn alle erforderlichen Reisedokumente (Voucher, Hotelgutscheine, Programmpläne etc.) zur Verfügung, soweit die Buchung rechtzeitig erfolgt ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisangaben: Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Buchungsbestätigung wird der Gesamtpreis ausgewiesen, der alle im Rahmen des Reisevertrags geschuldeten Leistungen umfasst. Sofern Zusatzleistungen (z. B. Reiseversicherungen, Sondermenüs, Gepäckservice) nicht im Grundpreis enthalten sind, werden diese gesondert ausgewiesen.
4.2 Anzahlung: Bei Buchung einer Pauschalreise oder einer individuellen Reiseleistung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 200 Euro je Person, unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
4.3 Restzahlung: Der verbleibende Reisepreis (Restzahlung) ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn in voller Höhe zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort bei Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig.
4.4 Zahlungsmethoden: Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) sowie sonstige im Einzelfall vereinbarte Zahlungsarten. Zahlungen per Kreditkarte können mit einem Bearbeitungsgebühr von bis zu 1,5 % des Zahlungsbetrags belastet werden.
4.5 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 7 dieser AGB zu berechnen. Darüber hinaus sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geschuldet.
4.6 Preisänderungsrecht: Nach Vertragsschluss kann der Veranstalter den vereinbarten Reisepreis nur in folgenden Fällen erhöhen: (a) Erhöhung der Beförderungskosten oder der mit bestimmten Leistungen verbundenen Steuern und Abgaben; (b) Änderung der für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen, die Erhöhung beruht auf einem der genannten Gründe und der Veranstalter informiert den Kunden unmittelbar nach Kenntnis der Preiserhöhung klar und verständlich. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Gesamtreisepreises berechtigen den Kunden zur kostenfreien Stornierung.
§ 5 Reisepass, Visums- und Gesundheitsvorschriften
5.1 Reisedokumente: Der Kunde ist selbst verantwortlich, die für die Reise erforderlichen gültigen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Visum etc.) zu besorgen und mitzuführen. Für Bürger der Bundesrepublik Deutschland genügt für Reisen innerhalb Deutschlands in der Regel der Personalausweis.
5.2 Visumspflicht: Der Veranstalter informiert den Kunden im Rahmen der Reisebeschreibung über allgemeine Einreisebestimmungen und Visumspflichten für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Für Staatsangehörige anderer Länder ist der Kunde selbst verantwortlich, die erforderlichen Einreisebedingungen zu prüfen und zu erfüllen.
5.3 Gesundheitsvorschriften: Informationen zu empfohlenen oder vorgeschriebenen Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen werden im Rahmen der Reisebeschreibung gegeben. Der Kunde ist jedoch selbst verantwortlich, aktuelle und vollständige Informationen von den zuständigen Behörden (z. B. Auswärtiges Amt, Robert Koch-Institut, eigener Hausarzt) einzuholen.
5.4 Nichterfüllung von Einreisebedingungen: Kann ein Reisender aufgrund fehlender, abgelaufener oder unvollständiger Reisedokumente oder aufgrund der Nichterfüllung von Einreisebedingungen nicht an der Reise teilnehmen, hat der Veranstalter Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Kunden können jedoch entstehende Ersparnisse angerechnet werden. Der Kunde trägt alle dadurch entstehenden Kosten selbst.
§ 6 Umbuchungen und Änderungen durch den Kunden
6.1 Umbuchungsrecht: Der Kunde hat das Recht, bis zu 30 Tage vor Reisebeginn Umbuchungen (Änderungen von Reisedatum, Unterkunft, Teilnehmerzahl etc.) vorzunehmen, sofern diese technisch und organisatorisch möglich sind. Für jede Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro je Person erhoben, zuzüglich etwaiger Mehrkosten, die durch die Umbuchung entstehen.
6.2 Namensänderungen: Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann — sofern nach den Bedingungen der beteiligten Leistungserbringer möglich — bis zu 14 Tage vor Reisebeginn ein Austausch eines Reiseteilnehmers vorgenommen werden. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro je Reisenden erhoben, zuzüglich etwaiger Kosten der Leistungserbringer.
6.3 Wesentliche Änderungen: Wesentliche Änderungen am Reisevertrag, die einen veränderten Leistungsinhalt begründen, können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden und führen gegebenenfalls zur Neuausstellung einer Buchungsbestätigung sowie zur Anpassung des Reisepreises.
§ 7 Rücktritt durch den Kunden und Stornogebühren
7.1 Rücktrittsrecht: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
7.2 Stornogebühren: Bei Rücktritt durch den Kunden ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Stornogebühren werden auf Basis des Gesamtreisepreises wie folgt berechnet:
- Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Anzahlung
- 60 bis 46 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- Am Reisetag oder Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Schaden höher ist als die pauschalierte Stornogebühr.
7.3 Ersatzperson: Anstatt selbst zu stornieren, kann der Kunde bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner statt in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser alle Vertragsbedingungen erfüllt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besondere Anforderungen nicht erfüllt oder die Kapazität erschöpft ist. Bei Eintritt des Dritten haften der ursprüngliche Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.
7.4 Außerordentlicher Rücktritt: Der Kunde kann ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als solche Umstände gelten insbesondere Kriege, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Epidemien oder behördliche Reisewarnungen der Bundesregierung.
7.5 Reiseversicherung: Wir empfehlen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eine umfassende Reiseversicherung kann im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor finanziellen Einbußen schützen. Wir vermitteln auf Anfrage Versicherungsangebote geeigneter Partner.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall teilt der Veranstalter dem Kunden dies unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, mit. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall den vollen Reisepreis. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Der Veranstalter kann vor oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig den Reisebetrieb stört, andere Reisende oder Dritte gefährdet oder erheblich belästigt, oder seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
8.3 Außerordentliche Kündigung: Werden die Reiseleistungen infolge unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter die gezahlten Reiseleistungen abzüglich des Wertes der bereits erbrachten Leistungen.
§ 9 Pflichten des Reisenden
9.1 Mitwirkungspflichten: Der Reisende ist verpflichtet, aktiv an einer Vermeidung oder Minderung etwaiger Schäden mitzuwirken. Insbesondere ist er verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
9.2 Verhaltensregeln: Der Reisende verpflichtet sich, sich so zu verhalten, dass die Reise für alle Beteiligten reibungslos und angenehm verläuft. Er respektiert die Anweisungen des Reiseleiters und der Leistungserbringer. Er verhält sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Reisenden, Einheimischen und der Natur. Er hält die gesetzlichen Vorschriften am Reiseort ein und respektiert lokale Sitten, Gebräuche und kulturelle Besonderheiten.
9.3 Informationspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter alle für die Durchführung der Reise wesentlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, besondere Bedürfnisse oder besondere Anforderungen. Teilt der Reisende solche Informationen nicht rechtzeitig mit und entstehen dadurch Mehrkosten oder Beeinträchtigungen der Reise, trägt der Reisende die Folgen selbst.
9.4 Pünktlichkeit: Der Reisende ist verpflichtet, alle im Reiseprogramm angegebenen Treffpunkte und Abfahrtszeiten pünktlich einzuhalten. Verpasst der Reisende aus eigenem Verschulden einen Transfer oder ein Programmelement, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten selbst. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, auf einzelne Reisende zu warten, wenn dadurch die übrigen Reisenden oder das gesamte Programm beeinträchtigt werden würde.
9.5 Gepäck: Für Schäden an oder Verlust von Gepäck haftet der Veranstalter nach Maßgabe des § 10 dieser AGB. Der Reisende sollte alle Wertgegenstände im Handgepäck mitführen und das aufgegebene Gepäck angemessen versichern.
§ 10 Haftung des Veranstalters
10.1 Haftungsumfang: Der Veranstalter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie nach den anwendbaren internationalen Abkommen.
10.2 Haftungsbeschränkungen: Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3 Haftung bei Beförderungsschäden: Bei Schäden infolge von Beförderungsleistungen gelten die besonderen Haftungsbestimmungen der einschlägigen internationalen Abkommen und nationalen Gesetze, namentlich des Montrealer Übereinkommens (Luftbeförderung), des CIV (Eisenbahnbeförderung) und des CMR (Straßenbeförderung).
10.4 Haftungsausschluss für höhere Gewalt: Der Veranstalter haftet nicht für Beeinträchtigungen der Reiseleistungen, die auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) zurückzuführen sind, die trotz zumutbarer Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können. Solche Umstände umfassen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Streiks.
10.5 Haftung der Leistungserbringer: Soweit der Veranstalter als Vermittler von Einzelleistungen auftritt, haftet er nur bei eigenem Verschulden, nicht aber für das Verschulden der Leistungserbringer. In diesen Fällen richten sich etwaige Ansprüche des Kunden gegen den jeweiligen Leistungserbringer.
10.6 Haftungsausschluss für Drittinhalte: Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen entstehen, die der Reisende von Dritten (anderen Reisenden, lokalen Anbietern, Internetquellen etc.) erhalten hat.
§ 11 Mängelanzeige und Abhilfe
11.1 Anzeigepflicht: Reisemängel sind unverzüglich dem zuständigen Reiseleiter oder — falls kein Reiseleiter vor Ort ist — dem Veranstalter direkt anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, die Mängelanzeige ist dem Reisenden aus wichtigem Grund nicht möglich oder zumutbar.
11.2 Abhilfepflicht: Der Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und verhältnismäßig ist. Ist eine Abhilfe nicht möglich oder verweigert der Veranstalter sie zu Unrecht, kann der Reisende die Abhilfe selbst vornehmen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
11.3 Minderung: Soweit die Reise mangelhaft war und der Reisende die Mängel rechtzeitig angezeigt hat, kann er Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert steht.
11.4 Schadensersatz: Der Reisende kann Schadensersatz verlangen, wenn er den Schaden nicht durch eine zumutbare Mängelanzeige hätte verhindern können und der Schaden auf einem Verschulden des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
11.5 Verjährungsfrist: Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Ansprüche sind schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
§ 12 Reklamationen und außergerichtliche Streitbeilegung
12.1 Reklamationen: Beanstandungen hinsichtlich der Reiseleistungen sind zunächst während der Reise beim zuständigen Reiseleiter oder beim Veranstalter direkt geltend zu machen. Nach Reiseende sind schriftliche Reklamationen innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Veranstalter zu richten.
12.2 Außergerichtliche Streitbeilegung: Der Veranstalter ist bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständige Schlichtungsstelle für Reiseverträge ist der Deutsche ReiseVerband (DRV) e.V., Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp), sowie die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
12.3 Ombudsmann: Der Veranstalter ist Mitglied des Deutschen ReiseVerbandes e.V. (DRV) und erkennt das Schlichtungsverfahren der DRV-Schlichtungsstelle an. Streitigkeiten aus dem Reisevertragsrecht können dem zuständigen Ombudsmann der Reisewirtschaft vorgelegt werden.
§ 13 Datenschutz
13.1 Die im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise anfallenden personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
13.2 Zur Durchführung der Reise werden die erforderlichen personenbezogenen Daten an die beteiligten Leistungserbringer (Hotels, Transportunternehmen, Reiseleiter etc.) weitergegeben. Der Kunde erklärt sich mit dieser Datenweitergabe einverstanden, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
13.3 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
§ 14 Beförderungsbedingungen der Leistungserbringer
14.1 Im Rahmen der Reise erbrachte Beförderungsleistungen (Zugfahrten, Busfahrten, Schiffspassagen, Flüge) unterliegen den gesonderten Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsträger. Der Veranstalter händigt dem Kunden auf Anfrage die einschlägigen Beförderungsbedingungen aus oder macht sie zugänglich.
14.2 Im Falle von Verspätungen, Ausfällen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten bei Beförderungsleistungen hat der Reisende zunächst die Rechte gegenüber dem Beförderer geltend zu machen, soweit diese nach dem anwendbaren Beförderungsrecht (z. B. EU-Fahrgastrechte, Montrealer Übereinkommen) bestehen. Der Veranstalter unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Geltendmachung dieser Rechte.
§ 15 Sonderbedürfnisse und barrierefreie Reisen
15.1 Reisende mit besonderen Bedürfnissen (körperliche Einschränkungen, Mobilitätsbehinderungen, Allergien, besondere Ernährungsanforderungen, etc.) werden gebeten, diese bei der Buchung ausdrücklich anzugeben. Der Veranstalter bemüht sich nach besten Kräften, die Reise entsprechend anzupassen, kann jedoch keine Garantie für die vollständige Erfüllung aller Sonderwünsche übernehmen.
15.2 Für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen empfehlen wir, die Barrierefreiheit der geplanten Reiseroute und Unterkünfte vorab ausdrücklich zu bestätigen. Der Veranstalter gibt entsprechende Informationen bei der Buchungsberatung weiter.
§ 16 Zertifizierungen und Qualitätsstandards
16.1 NaturReisen Deutschland GmbH ist von den zuständigen deutschen Behörden als Reiseveranstalter offiziell genehmigt und von der Regierung anerkannt. Wir erfüllen alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die an Reiseveranstalter in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.
16.2 Wir sind Mitglied des Deutschen ReiseVerbandes e.V. (DRV) und verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen Berufsstandards und Qualitätsrichtlinien der deutschen Reisewirtschaft.
16.3 Als Reiseveranstalter, der Pauschalreisen anbietet, sind wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Wir verfügen über die entsprechende Insolvenzversicherung gemäß § 651r BGB. Informationen zu unserer Insolvenzabsicherung finden Sie auf der Buchungsbestätigung sowie auf unserer Website.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt das Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates einen weitergehenden Schutz bieten.
17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Reisevertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters in Berlin, Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers.
§ 18 Allgemeine Sicherheitshinweise
18.1 Wir bitten alle Reisenden, die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zu beachten, auch wenn die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet. Für Auslandsreisen sind stets die aktuellen Reisewarnungen zu prüfen.
18.2 Der Veranstalter führt regelmäßige Sicherheitsprüfungen seiner Reiserouten und Unterkünfte durch und arbeitet ausschließlich mit geprüften Partnern zusammen. Trotzdem liegt die persönliche Sicherheitsverantwortung während der Reise auch beim Reisenden selbst.
18.3 Bei Outdoor-Aktivitäten, Wanderungen und Bergtouren sind die Anweisungen der Reiseleiter und Guides stets zu befolgen. Das Verlassen von markierten Wegen oder das Ignorieren von Sicherheitshinweisen geschieht auf eigene Gefahr des Reisenden.
§ 19 Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinien
19.1 NaturReisen Deutschland GmbH bekennt sich zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt. Wir bitten alle Reisenden, die Naturräume, die sie besuchen, zu respektieren und zu schützen.
19.2 Der Reisende verpflichtet sich, während der Reise keine Schäden an natürlichen Habitaten, Flora und Fauna zu verursachen, Abfälle nur an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen, keine Wildtiere zu füttern oder zu belästigen, sowie die Weisungen zu naturschutzrechtlichen Fragen der Reiseleiter zu befolgen.
19.3 Wir streben danach, unsere CO₂-Emissionen kontinuierlich zu reduzieren und unterstützen Klimaschutzprojekte in Deutschland. Auf Anfrage informieren wir Reisende über Möglichkeiten zur freiwilligen CO₂-Kompensation ihrer Reise.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie alle wesentlichen vertraglichen Erklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
20.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
20.3 Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Reisevertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters an Dritte abzutreten.
20.4 Keine Verzichtserklärung: Das Versäumnis des Veranstalters, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar und beeinträchtigt nicht das Recht des Veranstalters, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
20.5 Gesamte Vereinbarung: Diese AGB, die Reisebeschreibung und die Buchungsbestätigung bilden die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bezüglich der gebuchten Reise und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Mitteilungen oder Absprachen bezüglich desselben Gegenstands.
20.6 Kontakt: Bei Fragen zu diesen AGB oder zu unseren Reiseleistungen wenden Sie sich bitte an:
NaturReisen Deutschland GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 4952 8731
E-Mail: [email protected]
Website: naturreisen-deutschland.com
Wir stehen Ihnen werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Reise zu helfen.
Stand: Januar 2024 | NaturReisen Deutschland GmbH, Unter den Linden 77, 10117 Berlin | Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg